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AGB

4. Gewährleistung

4.1 Gelieferte Ware hat der Kunde nach Empfang auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Etwaige Reklamationen wegen Mängeln dieser Art haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Hinzufügung einer detaillierten Fehlerbeschreibung und auf jeden Fall vor einer Weiterverarbeitung der Ware (z.B. Einbau) zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche wegen solcher Mängel nicht mehr gestellt werden. Abweichungen, insbesondere bei Maßen, Dicken, Gewichten oder Farbtönen, die sich im Rahmen branchenüblicher Toleranzen bewegen, geringfügige Dekorabweichungen sowie unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware berechtigen nicht der Rüge. Später auftretende, verborgene Mängel die unserer Gewährleistung unterfallen, sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich unter Abgabe von Gründen zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und ist beschränkt auf Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges auf den Kunden vorlagen. Werden durch den Kunden oder Dritte Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, entfällt jeder Gewährleistungsanspruch gegen uns .Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht übertragbar.

4.2 Im Falle berechtigter Beanstandungen kann der Kunde die Ersatzlieferung der mangelhaften Ware verlangen. Er hat nur dann ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des vereinbarten Preises, wenn die Ersatzlieferung mindestens zweimal fehlgeschlagen ist. Unsere anwendungstechnischen Hinweise in Wort und Schrift sind unverbindlich und befreien nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte, auch hinsichtlich ihrer Eignung für die beabsichtigten Einsatzzwecke.

Mängel eines Teiles einer Lieferung können, sofern der Rest für den Kunden verwendbar ist, nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Beweislast für die Nichtverwendbarkeit der Restlieferung trägt allein der Kunde.

4.3 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließende Regelungen der Gewährleistung für unsere Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

4.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- beziehungsweise Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegenüber dem Kunden zustehenden und noch ausstehenden Forderungen unser Eigentum.

5.2 Der Kunde darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherung übereignen. Wird die Ware bei dem Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten von Interventionen gleich welcher Art zur Abwehr von Beeinträchtigungen und Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware trägt der Kunde.

5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Die aus dem Weiterverkauf, einer Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde wird von uns widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde verpflichtet sich, uns auf Verlangen alle erforderlichen Angaben über den Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu machen und uns Kopien aller Rechnungen aus Verkäufen der Vorbehaltsware zur Verfügung zu stellen.

5.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6. Datenerfassung

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäften und Lieferungen erhaltenen Daten in Datenspeicheranlagen zu erfassen und zu verarbeiten. Dies gilt nicht für personenbezogene Daten im Sinne von § 2 Absatz 1 BDSG.

7. Urheberrecht

Das Urheberrecht, das Recht zur Vervielfältigungen in jeglichem Verfahren sowie das Recht zum Vertrieb an von uns hergestellten Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem Kunden bei uns.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

8.1 Für diese Geschäfts- und Lieferbedingungen und unsere gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Verbindlichkeiten ist Neuss.

8.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch gültig.Die unwirksamen Bestimmungen gelten in gesetzlich zulässigem Umfang weiter, und zwar so, dass der wirtschaftliche Zweck der betroffenen Bestimmung soweit wie möglich erreicht wird. Soweit es zur Erreichung des genannten Zweckes erforderlich ist, verpflichten sich die Vertragspartner, eine entsprechende Ergänzung des Vertrages zu vereinbaren.

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