Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Abschluß
1.1 Allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und/oder unsere Auftragsausführung rechtswirksam. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ebenso sind mündliche Bestellungen für uns verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.
1.3 Sind mehrere Personen als Kunden unsere Vertragspartner, dann haften sie uns als Gesamtschuldner. In diesem Fall genügt es für die Wirksamkeit von Erklärungen, wenn sie gegenüber einem der Kunden oder von einem der Kunden abgegeben werden.
2. Preise und Zahlungen
2.1 Unsere Preise sind Nettopreise in EURO. Die Preise verstehen sich ab unserer Werkstatt ausschließlich Transportversicherung (gegebenenfalls zuzüglich Nachnahme, Überweisungsgebühren etc.)
2.2 Treten zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem der Vertragserfüllung Kostenerhöhungen (zum Beispiel Steuern, Personal- und Transportkosten etc.) ein oder werden öffentliche Abgaben oder Steuern neu eingeführt, so sind wir berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen.
2.3 Befindet sich der Kunde mit der Begleichung einer aus der Geschäftsverbindung mit uns herrührenden Verbindlichkeit in Zahlungsverzug, dann sind wir nicht verpflichtet, weitere Lieferungen vorzunehmen und sind berechtigt, von dem Vertrag insoweit zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Weiterhin werden bei Zahlungsverzug alle unsere gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen sofort fällig.
2.4 Gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen kann der Kunde nur mit eigenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Abzüge von einer Rechnung sind nur zulässig, sofern vorher von uns eine entsprechende Gutschrift erteilt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden von Zahlungen wegen Mängelrügen, Lieferungsverzögerungen oder sonstigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
2.5 Entstehen nach Abschluß des Vertrages bergündete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, dann können wir unsere Lieferungen von Barzahlungen oder vorheriger Sicherheitsleistung abhängig machen oder von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
3. Lieferung
3.1 Die von uns angegebenen Liefer- und Versandttermine sind nur annähernd und unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt haben.
3.2 In Fällen höherer Gewalt und anderer, unvorhergesehener Ereignisse ( z.B. bei Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung etc.), die uns einen Zulieferer oder einen Vertriebspartner betreffen, sind wir berechtigt, den Liefertermin angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit dieser noch nicht ausgeführt ist. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener, schriftlicher Nachfristsetztung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Falls sich die Lieferzeit verlängert oder wir von unserer Lieferverpflichtung frei werden, kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
3.3 Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Verstreichen einer uns schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens weiteren 14 Tagen durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückgetreten. Ein Schadenersatzanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
3.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, daß die teilweise Lieferung für den Kunden kein Interesse hat. Dafür trägt allein der Kunde die Beweislast. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
3.5 Die Verpackung erfolgt nach fach- und branchenüblichen Maßstäben. Sofern der Kunde nicht die Versendungsart bestimmt, erfolgt der Versand nach unserer Wahl. Soweit der Kunde eine besondere Versendungsart ausdrücklich wünscht, berechnen wir dem Kunden die entsprechenden Mehrkosten. Sonderwünsche des Kunden für die Versendungsart sind für jede Bestellung neu zu erteilen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unsere Werkstatt verlassen hat. Auf Wunsch des Kunden versichern wir die Sendung auf seine Kosten. Ist mit dem Kunden Selbstabholung der Ware vereinbart und die Ware nicht binnen 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung der Lieferfähigkeit abgeholt worden, sind wir berechtigt, dem Kunden die Ware per Nachnahme zuzustellen.
3.6 Verweigert der Kunde die Annahme von uns gelieferter Ware, so können wir eine angemessene Frist zur Abnahme setzten, nach deren Ablauf wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 50 % des Netto-Warenwertes zu verlangen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde nach Abruf die Annahme von uns gelieferter Ware verweigert.
4. Gewährleistung
4.1 Gelieferte Ware hat der Kunde nach Empfang auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Etwaige Reklamationen wegen Mängeln dieser Art haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Hinzufügung einer detaillierten Fehlerbeschreibung und auf jeden Fall vor einer Weiterverarbeitung der Ware (z.B. Einbau) zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche wegen solcher Mängel nicht mehr gestellt werden. Abweichungen, insbesondere bei Maßen, Dicken, Gewichten oder Farbtönen, die sich im Rahmen branchenüblicher Toleranzen bewegen, geringfügige Dekorabweichungen sowie unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware berechtigen nicht der Rüge. Später auftretende, verborgene Mängel die unserer Gewährleistung unterfallen, sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich unter Abgabe von Gründen zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und ist beschränkt auf Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges auf den Kunden vorlagen. Werden durch den Kunden oder Dritte Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, entfällt jeder Gewährleistungsanspruch gegen uns .Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht übertragbar.
4.2 Im Falle berechtigter Beanstandungen kann der Kunde die Ersatzlieferung der mangelhaften Ware verlangen. Er hat nur dann ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des vereinbarten Preises, wenn die Ersatzlieferung mindestens zweimal fehlgeschlagen ist. Unsere anwendungstechnischen Hinweise in Wort und Schrift sind unverbindlich und befreien nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte, auch hinsichtlich ihrer Eignung für die beabsichtigten Einsatzzwecke.
Mängel eines Teiles einer Lieferung können, sofern der Rest für den Kunden verwendbar ist, nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Beweislast für die Nichtverwendbarkeit der Restlieferung trägt allein der Kunde.
4.3 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließende Regelungen der Gewährleistung für unsere Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
4.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- beziehungsweise Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegenüber dem Kunden zustehenden und noch ausstehenden Forderungen unser Eigentum.
5.2 Der Kunde darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherung übereignen. Wird die Ware bei dem Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten von Interventionen gleich welcher Art zur Abwehr von Beeinträchtigungen und Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware trägt der Kunde.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Die aus dem Weiterverkauf, einer Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde wird von uns widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde verpflichtet sich, uns auf Verlangen alle erforderlichen Angaben über den Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu machen und uns Kopien aller Rechnungen aus Verkäufen der Vorbehaltsware zur Verfügung zu stellen.
5.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
6. Datenerfassung
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäften und Lieferungen erhaltenen Daten in Datenspeicheranlagen zu erfassen und zu verarbeiten. Dies gilt nicht für personenbezogene Daten im Sinne von § 2 Absatz 1 BDSG.
7. Urheberrecht
Das Urheberrecht, das Recht zur Vervielfältigungen in jeglichem Verfahren sowie das Recht zum Vertrieb an von uns hergestellten Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem Kunden bei uns.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
8.1 Für diese Geschäfts- und Lieferbedingungen und unsere gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Verbindlichkeiten ist Neuss.
8.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch gültig.Die unwirksamen Bestimmungen gelten in gesetzlich zulässigem Umfang weiter, und zwar so, dass der wirtschaftliche Zweck der betroffenen Bestimmung soweit wie möglich erreicht wird. Soweit es zur Erreichung des genannten Zweckes erforderlich ist, verpflichten sich die Vertragspartner, eine entsprechende Ergänzung des Vertrages zu vereinbaren.